ok, nur echt GANZ kurz:”Aber wenn man sich jetzt schon mal dazu gerungen hat, das Volk doch noch zu befragen, ” -> hat man nicht.. es gibt da keinen “man”.. das ganze ist ein trauriger Versuch der derzeitigen Landesregierung nach Jahren Verspätung doch noch Einfluss zu nehmen. Mit einem Gesetzesentwurf, der eingebracht wurde, um zu scheitern, da er a) eh verfassungsrechtlic bedenklich ist b) zum Scheitern gewünscht war, um darüber zu einer Volksabstimmung zu kommen.
Dann komm ich zu Deiner Frage: Der text ist mehr oder minder vorgegeben, da nicht die Zustimmung zu S21 erfragt werden kann, sondern nur, was die derzeitige Landesregierung bei abgelehnten Gesetzesentwurf im Landtag von den Bürgern als befragung erwarten darf. Dazu müssen die Bürger über das vom Landtag abgelehnte Gesetz befragt werden.
Puh. War das jetzt verständlich?